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   LAG Hamm, 07.08.2012 - 10 Sa 916/12   

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https://dejure.org/2012,32097
LAG Hamm, 07.08.2012 - 10 Sa 916/12 (https://dejure.org/2012,32097)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2012 - 10 Sa 916/12 (https://dejure.org/2012,32097)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2012 - 10 Sa 916/12 (https://dejure.org/2012,32097)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entschädigungsanspruch, schwerbehinderter Bewerber, zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3 Abs. 1, S. 1, 7, 8, 15 Abs. 2 AGG, § 82 SGB IX
    Entschädigungsanspruch, schwerbehinderter Bewerber, zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschiedliche Behandlung Schwerbehinderter wegen beruflicher Anforderungen; Diskriminierungsverbot Schwerbehinderter

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diskriminierungsverbot Schwerbehinderter; Unzulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2012 - 10 Sa 916/12
    Die objektive Eignung eines Bewerbers betrifft vielmehr die Frage, ob eine ungünstigere Behandlung in einer "vergleichbaren Situation" i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 1 AGG vorliegt, welche Voraussetzung für die Annahme einer unmittelbaren Benachteiligung ist (BAG, Urteil vom 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 -).

    Eine Benachteiligung kann aber auch in der Versagung einer Chance liegen (BAG, Urteil vom 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 -).

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2012 - 10 Sa 916/12
    Dies stellt § 15 Abs. 2 S. 1 AGG zwar nicht ausdrücklich klar, ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG, Urteil vom 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - BAG, Urteil vom 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 -).

    Nur so kann eine Auswahlentscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG gerichtlich überprüft werden (vgl. BAG, Urteil vom 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 -).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2012 - 10 Sa 916/12
    Auch wenn der Kläger mehrere Entschädigungsklagen gegen öffentliche Arbeitgeber in Folge der Vielzahl seiner Bewerbungen angestrengt haben sollte, so liegt hierin allein kein ausreichender Umstand, der die Bewerbung bei der Beklagten als subjektiv nicht ernsthaft erscheinen ließe (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 -).
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2012 - 10 Sa 916/12
    aa) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass der Kläger objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (BAG, Urteil vom 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 -).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2012 - 10 Sa 916/12
    Dies stellt § 15 Abs. 2 S. 1 AGG zwar nicht ausdrücklich klar, ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG, Urteil vom 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - BAG, Urteil vom 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 -).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2012 - 10 Sa 916/12
    Die objektive Eignung ist also keine ungeschriebene Voraussetzung der Bewerbereigenschaft, sondern Kriterium der "vergleichbaren Situation" i. S. d. § 3 Abs. 1 AGG (BAG, Urteil vom 19.08.2010 - 8 AZR 466/09 -).
  • ArbG Berlin, 18.06.2014 - 60 Ca 16030/13

    Entschädigung nach AGG - Bewerbungsverfahren - objektive Eignung -

    Ob das Vorhandensein bzw. das Fehlen eines in § 1 AGG genannten Merkmals eine im dargestellten Sinn wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung ist, ist anhand der von dem Arbeitnehmer konkret auszuübenden Tätigkeit zu bestimmen bzw. bei einer Bewerbung ist darauf abzustellen, welche Tätigkeiten auf dem zu besetzenden Arbeitsplatz auszuüben sind (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 07. August 2012 - 10 Sa 916/12 -, juris).
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